Diese Seite wird nicht mehr gepflegt - bitte besuchen Sie ....

https://www.wildtierschutz-deutschland.de/verletztes-wildtier


Gemäß Bundesnaturschutzgesetz ist es, vorbehaltlich jagdrechtlicher Vorschriften, zulässig, verletzte, hilflose oder kranke Tiere aufzunehmen, um sie gesund zu pflegen. Die Tiere sind unverzüglich in die Freiheit zu entlassen, sobald sie sich dort selbständig erhalten können.

Aber Achtung, insbesondere ...